Aktuelles

Am 10./11. November wird gewählt!

zurück

Am 10./11. November werden im gesamten Bistum Osnabrück die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände neu gewählt. Bis zum 8. September können Sie sich selbst noch als Kandidat melden oder auch Vorschläge für die Neubesetzung der Gremien machen. Näheres zur Wahl und zu den Aufgaben der Gremien wollen wir Ihnen hier vorstellen.

Pfarrgemeinderat (PGR)

Der PGR nimmt teil an der Leitungsaufgabe der Kirchengemeinde und gestaltet ein lebendiges Glaubensleben mit, auf spiritueller, informativer und zwischenmenschlicher Ebene. In den vielfältigen Aufgaben bringt sich jede/r mit ihren/seinen Fähigkeiten ein, zeigt Interesse an kirchlichen Fragen und bringt Kontaktfreude und Tatkraft mit.

Konkret kümmert sich der PGR zum Beispiel um
–lebensnahe seelsorgerische Angebote für alle Altersgruppen
–Orte der Begegnung für Kinder, Jugend und Familien
–wirkungsvolles Engagement für Bedürftige und Notleidende vor Ort und weltweit
–zeitgemäße Glaubenskommunikation (Tauf-, Erstkommunion- und Firmkatechese)
–einladende Begegnungen und Feste
–Vernetzungsarbeit mit Verbänden, Gruppen und Einrichtungen der Gemeinde

Wahlberechtigt und auch wählbar sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Gewählt werden können fünf bis 18 Personen, die genaue Anzahl wird durch den noch amtierenden PGR bestimmt.

Kirchenvorstand (KV)

Der KV verwaltet die Finanzen und Gebäude und ist zuständig für die Personalangelegenheiten der Kirchengemeinde, z.B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten. Gelegentlich sind auch handwerkliche Einsätze zur Instandsetzung der Gebäude und Außengelände gefordert. Für die unterschiedlichen Aufgaben des KV sind oftmals bestimmte Talente gefragt, um entsprechenden Sachverstand bei Entscheidungen einbringen zu können.

Konkret kümmert sich der KV zum Beispiel um
–finanzielle Angelegenheiten
–Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden
–Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
–Betrieb der Kindertagesstätten
–viele andere Rechtsgeschäfte der Gemeinde

Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge sicher. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Gewählt werden bei unserer Gemeindegröße regelmäßig zehn Mitglieder, die Anzahl kann auf Antrag der Kirchengemeinde aber um bis zu vier Personen verringert oder erhöht werden.

Wir würden uns freuen, wenn sich viele verschiedene Talente in die Arbeit unserer Gremien einbringen würden und möchten Sie ermuntern, selbst über eine Kandidatur nachzudenken oder Vorschläge zu machen, wen Sie gern im PGR oder KV sehen würden.

Am 25. Oktober findet um 20.00 Uhr eine Gemeindeversammlung im Haus Maria Frieden statt, zu der alle Gemeindemitglieder eingeladen sind. Dort werden alle Kandidaten die Möglichkeit haben, sich vorzustellen.Auf jeden Fall sollten Sie Ihr Wahlrecht nutzen und am 10./11. November wählen gehen. Damit unterstützen Sie diejenigen, die sich engagieren möchten und drücken gleichzeitig Ihre Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Gremien aus. Tragen Sie den Termin schon mal in Ihren Kalender ein!

Wahllokal ist unser Gemeindehaus Maria Frieden am Samstag, den 10.11. von 16 – 18.30 Uhr sowie am Sonntag, den 11.11. von 10 bis 13 und 15 bis 18 Uhr. Auch eine Briefwahl wird möglich sein, dazu können Sie sich gern an das Pfarrbüro (Tel. 13224) wenden. Nach der Auszählung der Stimmen werden die Ergebnisse im Rahmen einer „Wahlparty“ am Sonntagabend im Haus Maria Frieden öffentlich verkündet, auch dazu sind Sie herzlich eingeladen!

Viele weitere Infos finden Sie auch unter
http://deinestimme-deinekirche.de

Ansprechpartnerin für alle Fragen und Anregungen rund um die Wahlen ist Anne Fischer (Email: fischer@meppen-west.de ,Telefon:05931 / 912902, Büro: Pfarrstiege 19). (ca)

« zurück