Kooperationsrat

Der Kooperationsrat wurde Anfang 2011 in unserer Pfarreiengemeinschaft eingerichtet, ursprünglich zur Erstellung eines Kooperationsvertrages zwischen unseren drei Gemeinden. Er besteht aus den Vorständen der Pfarrgemeinderäte und jeweils einem Mitglied des Kirchenvorstandes.

In Angelegenheiten, die alle drei Gemeinden gemeinsam betreffen, haben die Pfarrgemeinderäte Beschlussvollmacht erteilt.


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