Die beiden wichtigsten Gremien einer Pfarrgemeinde sind der Kirchenvorstand und der Pfarrgemeinderat. Beide Gremien sind mit an der Leitung der Gemeinde beteiligt.
Der Kirchenvorstand ist vom Kirchenrecht und vom Staat gefordertes Gremium, welches sich um die Finanzen unserer Pfarrgemeinde kümmert. Der Pfarrer ist aufgrund seines Amtes ständiges Mitglied im Kirchenvorstand. Die weiteren Mitglieder werden von unserer Gemeinde alle vier Jahre neu gewählt. Ferner kümmern sich die Mitglieder des Kirchenvorstands um die Immobilien der Gemeinde, mit allem was dazugehört: Renovierungen, Bauprojekte, Miet- und Pachtangelegenheiten. Die Kirchenvorsteher sind weiterhin die Vorgesetzten der angestellten Personen unserer Gemeinde.
Der Pfarrgemeinderat hingegen befasst sich mit den pastoralen Anliegen der Kirchengemeinde. Er geht auf die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Traditionell befassen sich die Ausschüsse des Gremiums mit den Grundvollzügen der Kirche: Liturgie, Katechese und Diakonie. Auch die Mitglieder unseres Pfarrgemeinderats werden von der Gemeinde alle vier Jahre neu gewählt.