Kommunionhelfer/innen

In den Richtlinien für den Dienst von Kommunionhelfern und -Helferinnen im Bistum Osnabrück heißt es:
Der Bischof kann außer Priestern und Diakonen, welche die Kommunion kraft ihres Amtes spenden, Frauen und Männer – dies gilt auch für Ordensschwestern und -brüder – als außerordentliche Kommunionhelfer/-innen beauftragen.

Das sind in unserer Gemeinde 14 Menschen (10 Frauen, 4 Männer), die eine entsprechenden Fortbildung im Bistum durchlaufen haben.

Man sieht sie bei uns während der Messe im Altarraum links sitzen. Sie ziehen mit ein und haben auch entsprechende Gewänder an.

Ihre Aufgabe ist, wie es der Name schon vermuten lässt, die Hilfe bei der Kommunion. Sie teilen die Kommunion an Sonn- und Feiertagen aus (zusammen mit dem Priester oder Diakon).

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Zur Geschichte des Dienstes (Quelle)
 Schon kurz nach dem Ende des II. Vatikanischen Konzils hatte die Deutsche Bischofskonferenz beschlossen, sich wegen der Austeilung der heiligen Kommunion durch Laien an den Apostolischen Stuhl zu wenden. Auf Grund der Antworten der Sakramentenkongregation und gemäß den Ausführungsbestimmungen der Bischofskonferenz konnten dann unter gewissen Bedingungen Laien zur Austeilung der heiligen Kommunion beauftragt werden.

Die guten Erfahrungen mit diesem Dienst und zahlreiche weitere Anträge von Bischofskonferenzen haben den Apostolischen Stuhl dann veranlasst, eine allgemeine Regelung zu treffen. Sie erweitert den Kreis der Laien, die mit diesem Dienst betraut werden können, und die Gelegenheiten, bei denen sie ihn übernehmen.

Nachdem die Deutsche Bischofskonferenz 1969 beschlossen hatte, von den allgemeinen Regelungen auch in ihrem Gebiet Gebrauch zu machen, erließ der Bischof von Osnabrück, Dr. Helmut Hermann Wittler, 1970 erstmalig diözesane Richtlinien für die Kommunionspendung durch Laien (s. Kirchliches Amtsblatt Nr. 16/1970).




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